Neues Bauvertragsrecht – ab 01.01.2018

Neues Bauvertragsrecht – ab 01.01.2018

Am 01.01.2018 trat die Reform des Bauvertrags- und Mängelgewährleistungsrechts in Kraft. Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren viel mehr Rechte ein. Wir haben für Sie die wesentlichen Veränderungen zusammengestellt.

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Kapitalmarktüberblick – Ausgabe 04-2017

Kapitalmarktüberblick – Ausgabe 04-2017

Im vierten Quartal wie auch in den vergangenen zwölf Monaten hatten Anleger Grund zur Freude. Wohin steuert das Jahr 2018 ? Wird die Dynamik der Märkte weiter anhalten ? Lesen…

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