Bausparkassen dürfen von ihren Kunden keine Gebühren für die Führung des Bauspardarlehenskontos verlangen. – BGH Az.: XI ZR 308/15
Unabhängige Beratung in der Baufinanzierung
Ab 21. März 2017 gibt es unabhängige Baufinanzierungsberatung. Gemäß § 34 i Abs. 5 GewO müssen Honorar-Immobiliardarlehensberater für ihre Empfehlung eine „hinreichende Anzahl von entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen…
Baufinanzierung – Honorar-Immobiliardarlehensberatung
Ob für die eigenen vier Wände oder die Immobilie zur Vermietung und Verpachtung, ob für Neubau, Kauf oder Renovierung, Erst- oder Anschlussfinanzierung – Finanzierungen sollten stets passgenau auf Ihren Handlungsrahmen…