Versicherungsanalyse - Risikomanagement

Risiken punktgenau absichern

Es gibt Untersuchungen, die beweisen, dass fast die Hälfte aller Bundesbürger falsch versichert sind – kein Wunder, bei der Vielfalt und Komplexität im Bereich Versicherungen kann man als Einzelner kaum noch den Überblick bewahren.

Vor allem im Bereich der vier Hauptrisiken Unfall, Berufsunfähigkeit, Pflegefall und Tod, stehen oft Versorgungslücken im Raum, die im schlimmsten Falle existenzbedrohlich werden können.

Folgende Leistungen bietet unsere Versicherungsanalyse

  1. Bedarfsanalyse – welche Risiken müssen abgesichert werden
  2. Leistungscheck – sind die wichtigen Risiken korrekt abgesichert
  3. Beitragscheck – sind die Versicherungsbeiträge preislich angemessen
  4. Anpassung an die Lebenssituation – eine veränderte Lebensplanung bedingt einen veränderten Absicherungsbedarf
  5. Regelmäßige Überprüfung – auch bei korrekter und guter Absicherung, sollte alle drei Jahre ein erneuter Beitragscheck erfolgen

Als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO sind wir nicht an einzelne Versicherungsanbieter gebunden, sondern können Ihnen aus der Vielzahl, der am Markt erhältlichen Produkte, das für Sie beste Angebot zur Verfügung stellen. Unser Antritt ist dabei, Sie nicht nur optimal zur Absicherung Ihrer Risiken zu beraten, sondern Ihnen sinnvolle Versicherungsprodukte auch zu vermitteln.

Die Honorarberatung Bodensee erbringt die Beratung zu und die Vermittlung von Versicherungsprodukten als Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 GewO. Im Rahmen der Produktauswahl bevorzugen wir abschlusskostenfreie Versicherungslösungen, die allerdings nicht in allen Versicherungssparten ausreichend verfügbar sind. Im Bereich von Sach- und Personenversicherungen haben wir Zugang zu den meisten Versicherern und deren abschlusskostenfreien und provisionspflichtigen Versicherungsprodukten. Auf dieser Basis entwickeln wir für Sie die optimale Absicherung unter Preis- und Leistungsgesichtspunkten. Dies kann im Einzelfall auch ein provisionspflichtiges Produkt in der Sach- und Personenversicherung sein. Eine unvermeidbare Provision wird dann transparent ausgewiesen und mit Beratungsaufwand verrechnet.

Der Versicherungsmakler ist treuhänderähnlicher Sachwalter. Der BGH stellt in seinem Urteil zur Sachwalterentscheidung vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) den Versicherungsmakler mit seiner Entscheidung damit auf die gleiche Stufe wie sonstige Berater, also z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater.

Versicherungsanalyse – Risikomanagement