Altersvorsorge & Ruhestandsplanung

Die Planung der persönlichen Altersvorsorge dient der langfristigen Sicherung des Lebensstandards. Aus diesem Grunde ist eine sorgfältige, umfassende und rechtzeitige Planung von größter Wichtigkeit.

Die Überprüfung der eigenen Altersvorsorgestrategie sollte regelmäßig durchgeführt werden, um nicht Gefahr zu laufen, aufgrund rechtlicher oder wirtschaftlicher Änderungen, nachteilige Auswirkungen zu haben.

Die Vorgehensweise der Planung der Altersvorsorge erfolgt in fünf Schritten:

  1. Festlegung des Rentenbeginns und der Wunschrente
  2. Analyse der vorhandenen Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich und privat
  3. Ermittlung der Rentenlücke
  4. Definition des Kapitalbedarfs zur Zielerreichung
  5. Maßnahmen zur Schließung der Rentenlücke

Best-Select-Ansatz und Nettoprinzip

Bei der Umsetzung der ausgewählten Altersvorsorgebausteine erfolgt die Produktauswahl nach dem Best-Select Ansatz, d.h. Sie erhalten immer eines der besten Produkte am Markt

Unseren Mandanten empfehlen wir im Bereich von Versicherungsanlageprodukten (Kapitallebens- und Kapitalrentenversicherungen) ausschließlich provisionsfreie Altersvorsorgeprodukte, die „netto“, dh. ohne Abschluss- und Vertriebsfolgeprovision, erhältlich sind. Stattdessen berechnen wir ein Beratungshonorar, welches sich am Zeitaufwand für die Konzepterstellung und -umsetzung orientiert. Das rechnet sich für Sie.

Die Honorarberatung Bodensee erbringt die Beratung zu und die Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 GewO. Im Bereich von Versicherungsanlageprodukten (Kapitallebens- und Kapitalrentenversicherungen) werden ausschließlich abschlusskostenfreie Produktlösungen (Nettotarife) angeboten, bei denen die Honorarberatung Bodensee keinerlei Provisionen vom Produktgeber erhält.

Der Versicherungsmakler ist treuhänderähnlicher Sachwalter. Der BGH stellt in seinem Urteil zur Sachwalterentscheidung vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) den Versicherungsmakler mit seiner Entscheidung damit auf die gleiche Stufe wie sonstige Berater, also z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater.

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