Nachhaltigkeit

Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen.

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die L&S Honorarberatung Bodensee GmbH (im Folgenden: „Honorarberatung Bodensee“) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale in Anlagestrategien oder für Finanzprodukte ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt.

1. Allgemeines

Die Honorarberatung Bodensee ist vertraglich gebundener Honorar-Anlageberater gem. § 93 Abs. 1 WpHG unter dem Haftungsdach nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG der NFS Netfonds Financial Service GmbH (im Folgenden: „NFS“).  Die Honorarberatung Bodensee erbringt unter dem Haftungsdach der NFS die Finanzdienstleistungen der unabhängigen Honorar-Anlageberatung und der Honorar-Anlagevermittlung gem. § 64 WpHG Abs. 5 und 6. Bei der Honorar-Anlagevermittlung, also wenn auf Mandantenwunsch eine Wertpapiertransaktion vermittelt wird, ist für die Honorarberatung Bodensee allein der Wunsch des Mandanten maßgeblich. Nachhaltigkeitsrisiken oder die Auswirkung von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden bei der Honorar-Anlagevermittlung von der Honorarberatung Bodensee derzeit nur auf ausdrücklichen Mandantenwunsch berücksichtigt.

Für den Bereich der Honorar-Anlageberatung gelten die folgenden Ausführungen.

2. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken aus den genannten Bereichen :

Umwelt: In Folge des Klimawandels können vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region könnte den Pegel von Flüssen so weit sinken lassen, dass der Transport von Waren auf diesen Flüssen beeinträchtigt werden könnte, was zu einer Unterbrechung in der Lieferkette führen könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Risiken in diesem Bereich sind u.a. die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption.

Bei Staatsanleihen beziehen sich die Risiken darauf, wie die Regierung eines Staates mit Nachhaltigkeitsrisiken  umgeht, z.B. ob die Todesstrafe angewendet wird, ein hoher Korruptionsanteil besteht, wie hoch die Anstrengungen für den Klimaschutz sind usw.

Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren. Auch mittelbare Auswirkungen sind möglich, z.B. wenn Unternehmen für von ihnen verursachte Umweltschäden Strafzahlungen zu leisten haben.

3. ESG im Unternehmen Honorarberatung Bodensee 

Als Unternehmen möchte die Honorarberatung Bodensee einen Beitrag dazu leisten, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern. Dabei beachtet die Honorarberatung Bodensee Nachhaltigkeitsziele in ihrer Unternehmensorganisation.

Die Honorarberatung Bodensee möchte die ESG-Faktoren nicht nur mittelfristig innerhalb des Anlageberatungsprozesses berücksichtigen, sondern integriert diese bereits heute in ihren Arbeitsalltag. Das Nachhaltigkeitsmanagement ist bei der Honorarberatung Bodensee direkt auf Geschäftsführungsebene angesiedelt. Die Honorarberatung Bodensee legt Wert auf ressourcenschonende Prozesse und arbeitet an einem Konzept zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks. Sie kümmert sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und engagiert sich gesellschaftlich, u.a. durch Spenden an gemeinnützige Vereinigungen.

Bei ihren Investitionsentscheidungen bezieht die Honorarberatung Bodensee Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein:

Zur  Feststellung  und   Gewichtung  der  wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen  wird   die Honorarberatung Bodensee die Berichterstattung  von   Emittenten  zu  den   nicht  finanziellen  Risiken   berücksichtigen.  Dabei  kann sich die Honorarberatung Bodensee auch der Auswertung Dritter bei den jeweiligen Emittenten bedienen. Hinsichtlich des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige   Aspekte  wird  sich   die Honorarberatung Bodensee  an  den   Veröffentlichungen  der  zuständigen   Aufsichtsbehörden orientieren. Bei der Beurteilung der klassischen ESG-Risiken besteht in den meisten Fällen ein Beurteilungsspielraum. Jede Investitionsentscheidung ist folglich gesondert zu prüfen. Im Abwägungsprozess werden zunächst das voraussichtliche Ausmaß des Schadens bei Eintritt des Risikos und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos selbst beurteilt. Da Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund ihrer Natur nicht durchgehend quantifiziert bzw. in Währungseinheiten monetarisiert werden können, verwendet die Honorarberatung Bodensee auch qualitative Einschätzungen.

4. Information zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Honorar-Anlageberatung

Die Honorarberatung Bodensee möchte ihre Mandanten für Aspekte der Nachhaltigkeit sensibilisieren. Im Rahmen der Honorar-Anlageberatung werden bereits heute diesbezügliche Wünsche von Mandanten aufgenommen und versucht, die Honorar-Anlageberatung und Vorschläge von Finanzinstrumenten und Finanzprodukten diesen Vorstellungen entsprechend zu gestalten.

Bedürfnis der Mandanten nach Berücksichtigung von ESG-Kriterien

Sobald ein Mandant den Wunsch nach einer Berücksichtigung von ESG-Kriterien äußert, empfiehlt die Honorarberatung Bodensee nur Finanzinstrumente und Finanzprodukte, die diese Kriterien nach dem Verständnis der Honorarberatung Bodensee berücksichtigen.

Dabei wird versucht, Finanzinstrumente zu identifizieren, deren Emittenten (bei Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen, Genussscheinen) sich im Rahmen ihres Wirtschaftens (bzw. bei Staatsanleihen im Rahmen ihrer Politik) um Nachhaltigkeit bemühen oder auf bestehende Nachhaltigkeitsrisiken reagieren. Das potenzielle Anlageuniversum kann groß und vielfältig sein, daher greift die Honorarberatung Bodensee auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden und die Daten anerkannter Analysten und Ratinganbieter zurück. Diese können bestimmte Investitionen von vorneherein ausschließen. Zudem geben sie einen ersten Überblick darüber, wie effektiv die ESG-Praktiken und -Ansätze der Unternehmen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt die Honorarberatung Bodensee bei Investmentfonds diejenigen, die in puncto ESG gut abschneiden, und gibt ihnen – bei entsprechendem Kundenwunsch – den Vorzug.

Die NFS plant für sämtliche Finanzprodukte mit verschiedenen Datenbankanbietern zusammenzuarbeiten, um in diesen Datenbanken anhand verschiedener Kriterien Produkte auszuwählen, die den Präferenzen des Mandanten möglichst entsprechen.  Dabei wird dann eine Vielzahl von Einzelkriterien berücksichtigt werden, die den Kategorien Umwelt, Governance und Soziales zugeordnet werden. Es ist geplant, Anfang 2022 für alle Finanzprodukte auf entsprechende Informationen zugreifen zu können. Diese Informationen werden von der Honorarberatung Bodensee genutzt, sobald diese vorliegen.

Die Anlageempfehlungen oder Investitionsentscheidungen der Honorarberatung Bodensee können trotz des Vorgehens der Honorarberatung Bodensee und der NFS nachteilige Auswirkungen auf Umwelt-, soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der der Honorarberatung Bodensee und der NFS von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen kann die Honorarberatung Bodensee nicht übernehmen.

Ausblick und Ziel 

Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Vor diesem Hintergrund hat die Honorarberatung Bodensee für ihre Mandanten in der Honorar-Anlageberatung größtes Interesse daran, künftig ein umfassendes Produktportfolio zu entwickeln, mit dem Nachhaltigkeitsrisiken reduziert werden und welches auch mittelfristig beworben werden soll.

Derzeit finden erhebliche aufsichtsrechtliche Umwälzungen im Themenbereich ESG/Nachhaltigkeit statt. Die europäischen aber auch der deutschen Gesetzgeber schaffen eine Vielzahl neuer Regelungen. Die Rechtsanwendung ist derzeit noch geprägt von Unklarheiten. Auf EU-Ebene wurden verbindliche Standards zur Beurteilung und Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien noch nicht verabschiedet. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Unsicherheiten hat die Honorarberatung Bodensee entschieden, die weitere strategische Ausrichtung, ESG-Gesichtspunkte in die Honorar-Anlageberatungstätigkeit nicht nur zu integrieren, sondern auch zu bewerben, vorerst aufzuschieben. Die Honorarberatung Bodensee möchte abwarten, bis die aufsichtsrechtlichen Anforderungen klarer erkennbar sind und bis sich auf Grundlage dieser aufsichtsrechtlichen Regelungen Marktstandards auch im Bereich der Bewertung von ESG-Qualitätskriterien herausgebildet haben.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken wird die Honorarberatung Bodensee mittelfristig versuchen, Anlagen in solche Unternehmen und Finanzprodukte zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien wird die Honorarberatung Bodensee dann in der Lage sein, Produktportfolien konsequenter auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu wird die Honorarberatung Bodensee auf die dann im Markt anerkannten Bewertungsmethoden und ESG-Siegel zurückgreifen.

5. Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageberatungstätigkeiten auf Nachhaltigkeitsfaktoren 

Bis auf Weiteres werden sog. Nachhaltigkeitsfaktoren (Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei der Honorar-Anlageberatung durch die Honorarberatung Bodensee nur dann berücksichtigt, wenn diese als Wünsche oder Bedürfnisse vom Mandanten benannt werden. Es werden derzeit sukzessive Gesetzes- und Verwaltungsregelungen erlassen, die den Umgang mit diesen Faktoren regeln. Die Marktteilnehmer haben gerade erst begonnen, Bewertungsmethoden, ESG-Siegel, geeignete Nachhaltigkeits-Filter sowie Produkt- und Dienstleistungsangebote mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit zu entwickeln, die die gerade erfolgende Rechtsentwicklung hinreichend berücksichtigen.

Im Markt liegen aus Sicht der Honorarberatung Bodensee aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor. Sobald nach Einschätzung der Honorarberatung Bodensee eine hinreichend gesicherte Rechts- und Datengrundlage, anerkannte Bewertungsmethoden, geeignete Nachhaltigkeits-Filter und ESG-Siegel existieren, werden Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Honorar-Anlageberatungstätigkeit berücksichtigt werden. Die Honorarberatung Bodensee geht davon aus, dass dies Anfang 2022 möglich sein wird.

6. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Die Vergütung der Mitarbeiter der Honorarberatung Bodensee orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den empfohlenen Anlagen einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird. Wenn Produktanbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung fördern, muß die höhere Vergütung von Depotbank ungemindert und unverzüglich an den depotführenden Mandanten in der Honorar-Anlageberatung erstattet werden.

Stand: 26. Juni 2021

 

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