Schützen Sie Bausparguthaben mit guter Verzinsung !!!

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Die Bausparkassen werden zunehmend kreativ, wenn es darum geht, treue Bausparer aus Ihren Altverträgen zu drängen.  ABER : Führen Sie Ihre alten Bausparverträge mit hoher Guthabenverzinsung unverändert weiter. Solange die vollständige Bausparsumme noch nicht angespart wurde, erhält der Bausparer für viele weitere Jahre den vorteilhaften Guthabenzins des Vertrags und möglicherweise sogar einen zusätzlichen Zinsbonus für den Darlehensverzicht. 

Bausparkassen in Deutschland kündigen seit einigen Jahren Bausparverträge, deren Guthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht haben. Während die hochverzinsten Altverträge für Sparer eine lukrative Geldanlage sind, weil Sparbücher, Tages- oder Festgelder kaum noch Zinsen bringen, empfinden die Bausparkassen die für sie "teuren" Altverträge zunehmend als Last.

Die Bausparkassen werden folglich immer kreativer, wenn es darum geht, treue Bausparer aus Ihren Altverträgen zu drängen. So werden Bausparer mit hochverzinslichen Bausparguthaben angeschrieben und zur Umstellung des Bausparvertrags aufgefordert. Der Eindruck entsteht, daß dieser Umstellungsantrag alternativlos sei. Eine schnelle Umstellung wird belohnt, da der Kunde ein Umstellungsentgelt von mehreren hundert Euro sparen könne. Gleichzeitig wird die Umstellung empfohlen, da der Darlehenszins nach Umstellung besonders günstig sei.

Wer das Angebot annimmt, stimmt aber gleichzeitig zu, daß sein hoher Guthabenzins drastisch gekürzt wird. Bezogen auf die Guthabenverzinsung entsteht dem Kunde mit Annahme des Antrags ein finanzieller Schaden. Ab dem Umstellungsjahr gilt der deutlich niedrigere Guthabenzins für das komplette angesparte Bausparguthaben.

Gerne werden solche Maßnahmen durch den flankierenden Einsatz von Bankberatern und Aussendienst der Bausparkasse unterstützt. Berater und Aussendienst sollen im Rahmen der "Beratungsgespräche" teure Altverträge mit hohem Guthabenzins in für die Bausparkasse vorteilhafte Neuverträge umwandeln. Als Anreiz dient mitunter der Verzicht auf Abschlussgebühren für den neuen Vertrag.

Wir empfehlen Ihnen eindringlich "Schützen Sie Ihre alten Bausparverträge mit hoher Guthabenverzinsung" ! Solange die vollständige Bausparsumme noch nicht angespart wurde, erhalten Bausparer für viele weitere Jahre den vorteilhaften Guthabenzins des Vertrags. Viele Bausparverträge enthalten darüberhinaus einen Zinsbonus, sofern nach sieben Jahren Anlagedauer ein Darlehensverzicht erklärt wird. Dieser Zinsbonus wird von Anfang an gewährt und erhöht die Verzinsung um weitere Prozente.

Mittlerweile hat der Bundegerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden, daß Bausparkassen alte Bausparverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten (gemäß § 489 Abs. 1 Ziffer 2 BGB) kündigen dürfen, die seit mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind. (BGH-Urteile vom 21.02.2017, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) Dies bedeutet für den Bausparer oftmals, daß er bestehende Bausparverträge noch sehr lange gutverzinst erhalten und besparen kann.

Unbedingt sollte der Bausparer aber auch beachten, daß er den Bausparvertrag nicht "überspart". Von Übersparung spricht die Bausparkasse, wenn das Bausparguthaben die Bausparsumme überschreitet. Ist der Bausparvertrag überspart, enthält der Vertrag keinen Darlehensanspruch mehr, auf den verzichtet werden könnte. Es droht der Verlust des Zinsbonus für den Darlehensverzicht seit Vertragsbeginn. Gleichzeitig kann die Übersparung seitens der Bausparkasse als vorzeitiger Kündigungsgrund genutzt werden.

Sie sind sich unsicher und benötigen unabhängige Beratung zu Ihrem Bausparvertrag. Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Schützen Sie Bausparguthaben mit guter Verzinsung !!!
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