Zahlungskontengesetz – ab 18.09.2016 in Kraft

Zahlungskontengesetz – ab 18.09.2016 in Kraft

Am 18.09.2016 ist das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet die Zahlungsdienstleister, dem Verbraucher beim Kontenwechsel Unterstützungshilfe zu leisten (Kontenwechselhilfe). Hierzu ist eine Ermächtigung seitens des Kontoinhabers vorgesehen.

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