Zahlungskontengesetz - ab 18.09.2016 in Kraft

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Am 18.09.2016 ist das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet die Zahlungsdienstleister, dem Verbraucher beim Kontenwechsel Unterstützungshilfe zu leisten (Kontenwechselhilfe). Hierzu ist eine Ermächtigung seitens des Kontoinhabers vorgesehen.

Vereinfachter Wechsel des Girokontos

Das Zahlungskontengesetz befasst sich unter anderem mit den Informationspflichten hinsichtlich der für Zahlungskonten erhobenen Entgelte. Eine Information über die maßgeblichen entgeltpflichtigen Dienste (Entgeltinformation) ist dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Für die Bezeichnung der entgeltpflichtigen Dienste ist dabei primär die standardisierte Zahlungskontenterminologie, die von der European Banking Authority (EBA) erstellt werden soll, zu verwenden. Darüber hinaus muss der Verbraucher regemäßig über alle angefallenen Entgelte (Entgeltaufstellung) informiert werden.

Ein weiterer Bestandteil des Zahlungskontengesetzes sind die Regelungen hinsichtlich des Kontenwechsels. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet die Zahlungsdienstleister, dem Verbraucher beim Kontenwechsel Unterstützungshilfe zu leisten (Kontenwechselhilfe). Hierzu ist eine Ermächtigung seitens des Kontoinhabers vorgesehen. Die Regelungen zum Kontowechsel treten am 18.09.2016 in Kraft.

 

Fazit : Bisher ist der Wechsel des Girokontos sehr aufwändig, da alle Daueraufträge, wiederkehrende Zahlungsaufträge, Lastschrifteinzüge und SEPA-Lastschriftmandate geändert werden müssen. Dazu kommt eine Vielzahl an Online-Händler (amazon, ebay, buch.de ...etc.), in deren Onlinezugängen die neue Kontonummer hinterlegt werden muss. Dieser bürokratische Aufwand muß nun vom Zahlungsdienstleister (Bank) unterstützt werden, die abgebende Bank muß die Zahlungsverkehrsdaten der letzten 13 Monate zur Verfügung stellen, die übernehmende Bank informiert die relevanten Zahlungspartner. Flächendeckend funktioniert das aber derzeit noch nicht. Der Zahlungspflichtige muß weiterhin sicherstellen, daß alle Stellen informiert sind, wird aber unterstützt, was den Kontowechsel erleichtert.

Da viele Banken derzeit an der Gebührenschraube drehen, ist dies ein guter Anlass, die aktuellen Kosten Ihres Girokontos zu prüfen und günstigere Alternativen zu wählen.

Zahlungskontengesetz – ab 18.09.2016 in Kraft
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