Am 18.09.2016 ist das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet die Zahlungsdienstleister, dem Verbraucher beim Kontenwechsel Unterstützungshilfe zu leisten (Kontenwechselhilfe). Hierzu ist eine Ermächtigung seitens des Kontoinhabers vorgesehen.