Mindestlohn-Erhöhung ab 01.01.2017
Ab 01.01.2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro brutto pro Stunde.
Mindestlohnerhöhung auf 8,84 € brutto je Stunde - ab 01.01.2017
Die sogenannte Mindestlohn-Kommission hat Ende Juni einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 € brutto je Stunde festzusetzen.
Zudem wird das Mindestlohngesetz (MiLoG) zum 1. Januar 2017 erstmals in die Tarifautonomie der repräsentativen Tarifvertragsparteien eingreifen, deren Tarifverträge bislang einen Mindestlohn unter 8,50 Euro vorsehen konnten (etwa die Fleischindustrie, das Frisörhandwerk sowie die Arbeitnehmerüberlassung in Ostdeutschland). Ab dem 1. Januar 2017 müssen diese jedoch einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro festschreiben. Vermutlich wollte die Mindestlohn-Kommission durch die Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns einen gewissen Lohnabstand zu den Tarifverträgen dieser „Niedriglohn“-Branchen erzielen. Denn durch die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns auf 8,84 Euro wäre gewährleistet, dass dieser weiterhin oberhalb der durch Tarifvertrag nach unten (ab dem 1. Januar 2017 jedoch nicht unter 8,50 Euro ) zulässigen Abweichung liegen würde.
Arbeitgeber sind weiterhin gut beraten, zu prüfen, ob sie gegenwärtig und insbesondere ab dem 1. Januar 2017 ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nachkommen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.000,00 Euro. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung und den Erfahrungen ist dabei insbesondere bei der Anpassung vertraglicher Regelungen, dem Ausspruch von Änderungskündigungen sowie der Einführung von Betriebsvereinbarungen zur Anpassung der maßgeblichen Entgeltbestandteile Vorsicht geboten.