Hinterlegung handschriftlicher Testamente
Handschriftlich verfasste Testamente können beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Sichere Aufbewahrung handschriftlicher Testamente
Aus Kostengründen und der Einfachheit halber errichten viele Menschen nur ein handschriftliches Testament. Dies verschwindet dann in irgendwelchen Ordnern und wird im Todesfall mitunter gar nicht gefunden. Ebenso verschwinden unliebsame Testamente durch Vernichtung, wenn der Finder mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.
Wo bewahrt man also sein handschriftliches Testament am besten auf ?
Die beste Form der sicheren Verwahrung handschriftlicher Testamente bietet das zuständige Nachlassgericht. Dort wird das Testament in einem Tresor verwahrt und ist vor Feuer und unbefugtem Zugriff geschützt. Stirbt der Verfasser, teilt das Geburtsstandesamt dem Nachlassgericht den Tod mit. Das Nachlassgericht greift auf das hinterlegte Testament zurück.
Bitte beachten Sie, daß das Nachlassgericht das handschriftliche Testament nur verwahrt und nicht prüft, ob es im Todesfall rechtsgültig ist. Das Nachlassgericht ist beim für ihren Ort zuständigen Amtsgericht angesiedelt. Dort muß der Antrag auf Hinterlegung gestellt werden. Das Antragsformular gibt es meist auf der Internetseite des Gerichts. Für die Hinterlegung benötigen Sie Ihr Testament, Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde. Die Verwahrung kostet einmalig 75 Euro. Außerdem wird das hinterlegte Dokument im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Dies kostet weitere 18 Euro.