Reform der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht

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Die Reform der betrieblichen Altersvorsorge kommt.  Wichtigster Punkt: Arbeitgeber müssen nicht mehr für Garantiezusagen der Versicherer haften. Zudem gibt es vermehrt steuerliche Anreize.

Reform der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht - Wegfall von Garantiezusagen

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble haben sich mit den Arbeitgebern und Gewerkschaften auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verständigt. Die Minister haben "einen ausreichenden Konsens erzielt, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen", wie das Arbeitsministerium laut Medienberichten mitteilte. Nun erarbeitet das Haus von Ministerin Nahles einen Gesetzentwurf.

Das Ministerium nannte offiziell keine Details. Informierten Kreisen zufolge soll die bAV durch neue Zuschüsse, eine höhere steuerliche Förderung sowie einen grundsätzlichen Wegfall von Rentengarantien durch den Arbeitgeber gestärkt werden.

Bislang müssen Arbeitgeber letzten Endes für die Auszahlung der Betriebsrente gerade stehen. Künftig soll es den Betrieben möglich sein, nur noch eine Betriebsrente auf Basis der eingezahlten Beiträge anbieten zu können. Voraussetzung sei, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in einem Tarifvertrag darauf einigen.

Steuerliche Anreize
Weiter sollen Arbeitgeber Zuschüsse von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro pro Jahr in die bAV einzahlen. Diesen Betrag können sie von der Lohnsteuer einbehalten. Die Einkommensgrenze soll bei einem Jahresbruttoeinkommen von 24.000 Euro liegen.

Auch die bereits bestehende steuerliche Förderung soll ausgeweitet werden. Arbeitnehmer sollen künftig bis zu sieben Prozent ihres Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln können. Bisher sind es nur rund 6,4 Prozent.

bAV für Geringverdiener
In der Rentenphase ist geplant, dass auf Betriebsrenten nicht wie bisher die vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Dies soll allerdings nur dann möglich sein, wenn eine bAV mit einer privaten Riester-Rente kombiniert wird. Ebenfalls sollen Betriebsrenten für Geringverdiener attraktiver werden, indem sie bei der Auszahlung nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Noch ist nicht bekannt, wie hoch der Anteil sein soll, den Betroffene behalten dürfen.

Reform der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht