Geplante erbschaftssteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen
Die erbschaftssteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen wird im Rahmen der Erbschaftssteuerreform 2016 geändert werden.
Änderung der erbschaftssteuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss am 22.09.2016 einen Einigungsvorschlag, der nun dem Bundestag vorgelegt wird. Der Bundesrat kann die Reform frühestens in seiner Sitzung am 14.10.2016 verabschieden.
Wesentlicher Streitpunkt zwischen Bund und Ländern waren bis zuletzt die Änderungen zur Vererbung und Schenkung von Unternehmensvermögen. Die erbschaftssteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen war vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig eingestuft worden.
Folgende Änderungen bezüglich der erbschaftssteuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen sieht der Einigungsvorschlag vor :
- Im Rahmen der Unternehmensbewertung soll der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren auf 13,75 festgelegt werden, weitere Regelungen zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen und zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.
- Ferner werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Mißbrauch vorgeschlagen. Cash-Gesellschaften soll nicht wieder eingeführt werden, Freizeit- und Luxusgegenstände wie bspw. Kunstwerke, Yachten, Oldtimer werden grundsätzlich nicht mehr begünstigt.
- Darüberhinaus erfolgen inhaltliche Klarstellungen bei Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke