Erneute Absenkung des Garantiezinses zum 01.01.2017

Der Mindestzins für Kapitalversicherungen sinkt zum 01.01.2017 auf 0,90 Prozent pro Jahr

Neukunden klassischer Lebens- und Rentenversicherungen erhalten ab dem 01.01.2017 nur noch eine Garantieverzinsung von 0,90 Prozent pro Jahr. Das Bundesfinanzministerium hat dies per Verordnung festgelegt und reagiert damit auf die langanhaltende Niedrigzinsphase. Die klassische Lebens- und Rentenversicherung wird dadurch noch unrentabler, denn nach Abzug aller Kosten (Vertriebskosten, laufende Policenkosten) bleibt nur in etwa 0,30 Prozent pro Jahr als garantierter Ertrag übrig. Darüberhinaus besteht nur die vage Hoffnung auf eine höhere jährliche Überschussbeteiligung, die bei den meisten Versicherern aktuell noch zwischen 2,50 % bis 3,00 % pro Jahr liegt. Allerdings mit stark fallender Tendenz in den nächsten Jahren.  Die derzeit negativen Renditen deutscher Bundesanleihen für Laufzeiten von bis zu 10 Jahren und die zu erwartende Fortsetzung der Niedrigzinsphase lassen vermuten, daß in den kommenden Jahren die variablen jährlichen Überschüsse der Versicherer weiterhin stark sinken - mit Tendenz Richtung vereinbarter Garantieverzinsung.

Die Ratingagentur Moody's warnt in einer aktuellen Studie vor existenziellen Risiken für die deutschen Lebensversicherer.  Die Deutsche Bundesbank weist in einer Stellungnahme zum LVRG-Entwurf vom 30.06.2014 auf folgenden Sachverhalt hin.

"Im verschärften Stressszenario würden bis zum Jahr 2023 bei 32 Unternehmen, also bei mehr als einem Drittel der betrachteten Lebensversicherer, die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllt. Insgesamt repräsentieren diese Unternehmen einen Marktanteil von rund 43 %."   

Fazit : Die Absenkung der Garantieverzinsung zum 01.01.2017 ist ein weiteres Indiz für die Schwierigkeiten klassischer Kapitalversicherer. Die Altlasten, bestehend aus Garantiezusagen der Vergangenheit in Höhe von bis zu 4,00 Prozent pro Jahr, belasten vor allem die zukünftigen Neuverträge, die ohnehin mit immer geringeren Garantien ausgestattet sind. Vor diesem Hintergrund ist die Absenkung der Garantieverzinsung zum 01.01.2017 kein Argument für den Abschluss einer klassischen Kapitalversicherung noch in 2016, sondern eher ein klarer Hinweis über alternative Altersvorsorgelösungen nachzudenken. 

Erneute Absenkung des Garantiezinses zum 01.01.2017