Fünf Euro für einen Brief oder sieben Euro für die Führung eines Pfändungsschutzkonto sind einfach zu viel. Der Bundesgerichtshof erklärt die überzogenen Entgelte einer Sparkasse für unzulässig – Az. XI…
Fünf Euro für einen Brief oder sieben Euro für die Führung eines Pfändungsschutzkonto sind einfach zu viel. Der Bundesgerichtshof erklärt die überzogenen Entgelte einer Sparkasse für unzulässig – Az. XI…