Neues Bauvertragsrecht – ab 01.01.2018

Neues Bauvertragsrecht – ab 01.01.2018

Am 01.01.2018 trat die Reform des Bauvertrags- und Mängelgewährleistungsrechts in Kraft. Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren viel mehr Rechte ein. Wir haben für Sie die wesentlichen Veränderungen zusammengestellt.

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