Am 01.01.2018 trat die Reform des Bauvertrags- und Mängelgewährleistungsrechts in Kraft. Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren viel mehr Rechte ein. Wir haben für Sie die wesentlichen Veränderungen zusammengestellt.
Am 01.01.2018 trat die Reform des Bauvertrags- und Mängelgewährleistungsrechts in Kraft. Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren viel mehr Rechte ein. Wir haben für Sie die wesentlichen Veränderungen zusammengestellt.