Neues Bauvertragsrecht - ab 01.01.2018

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Am 01.01.2018 trat die Reform des Bauvertrags- und Mängelgewährleistungsrechts in Kraft. Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren viel mehr Rechte ein. Wir haben für Sie die wesentlichen Veränderungen zusammengestellt.

Neues Bauvertragsrecht sieht erstmals eine Widerrufsfrist vor

Eine der wichtigsten Neuerungen des seit dem 1. Januar 2018 geltenden neuen Bauvertragsrechts ist die verpflichtende Widerrufsfrist, über die der Bauunternehmer seinen Vertragspartner informieren muss. Innerhalb von 14 Tagen können nun private Bauherren den Bauvertrag gegenüber dem Bauunternehmer widerrufen. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Baufirma bis zur Abnahme maximal 90 Prozent des vertraglichen Gesamtpreises in Rechnung stellen darf. Der Rest der Summe kann erst nach erfolgter Abnahme eingefordert werden. Das neue Regelwerk stärkt aber nicht nur die Rechte privater Bauherren, sondern sorgt auch für mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung.

Eine präzise Baubeschreibung muss ausgehändigt werden

So müssen Bauunternehmen fortan Bauherren präzise Informationen zum Vorhaben aushändigen. Dazu zählen eine verständliche und detaillierte Baubeschreibung, unter anderem mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten und Grundrissen, sowie zum Beispiel die Genehmigungsplanung und Nachweise zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Häuslebauer haben von der umfänglichen Beschreibung gleich mehrere Vorteile: Sie können die Baukosten genauer kalkulieren – und damit die Höhe des Immobiliendarlehens. Unvollständige Baubeschreibungen mit einem unklaren Leistungsumfang haben in der Vergangenheit immer wieder zu Mehrkosten für Bauherren geführt – und damit nicht selten zu zusätzlichem Fremdkapitalbedarf, der für Bauherren teuer werden konnte. Die Pflicht zur Herausgabe der Bauunterlagen gilt übrigens ebenso, wenn Dritte, wie zum Beispiel Darlehensgeber, entsprechende Nachweise verlangen. Das kann der Fall sein, wenn Bauherren KfW-Darlehen einbinden und dafür die Einhaltung von Förderbedingungen nachweisen müssen.

Verbindlicher Fertigstellungstermin sorgt für mehr Planungssicherheit

Die Immobilienfinanzierung lässt sich aus einem weiteren Grund nun besser planen. Das liegt daran, dass neue Bauverträge anders als früher einen konkreten Fertigstellungstermin enthalten müssen. Kann dieser nicht genannt werden, weil zum Beispiel Genehmigungen noch fehlen, muss das Bauunternehmen zumindest angeben, wie lange die Bauphase dauern wird. Hält sich die Baufirma nicht an die Angaben beziehungsweise den Fertigstellungstermin, muss sie Schadensersatz leisten. Durch die Neuregelungen fällt es nun leichter, unterschiedliche Darlehensangebote mit Blick auf die bereitstellungszinsfreie Zeit zu vergleichen und die möglichen Kosten für die Bereitstellungszinsen zu berücksichtigen.

Nicht überall gilt das neue Recht

Doch Vorsicht: Die genannten neuen Regelungen gelten nur für die sogenannten Verbraucherbauverträge, bei denen das Bauunternehmen mit der Errichtung des Gebäudes auf dem Grundstück des Kunden beauftragt wird. Bauträgerverträge, bei denen der Käufer in ein und demselben Vertrag das Grundstück erwirbt und den Bauträger mit den Bauarbeiten beauftragt, sind von den Neuerungen nicht betroffen. Auch wenn etwa der Bauherr die Handwerker jeweils einzeln beauftragt, greifen die neuen Spielregeln nicht.

Neues Bauvertragsrecht – ab 01.01.2018
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