Ab 21. März 2017 gibt es unabhängige Baufinanzierungsberatung. Gemäß § 34 i Abs. 5 GewO müssen Honorar-Immobiliardarlehensberater für ihre Empfehlung eine „hinreichende Anzahl von entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen…
Ab 21. März 2017 gibt es unabhängige Baufinanzierungsberatung. Gemäß § 34 i Abs. 5 GewO müssen Honorar-Immobiliardarlehensberater für ihre Empfehlung eine „hinreichende Anzahl von entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen…