Unabhängige Beratung in der Baufinanzierung
Ab 21. März 2017 gibt es unabhängige Baufinanzierungsberatung. Gemäß § 34 i Abs. 5 GewO müssen Honorar-Immobiliardarlehensberater für ihre Empfehlung eine "hinreichende Anzahl von entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen heranziehen und dürfen vom Darlehensgeber keine Zuwendungen (z.B. Vermittlungsprovisionen) annehmen.
Unabhängige Baufinanzierungsberatung durch Honorar-Immobiliardarlehensberater
Um die Rahmenbedingungen für wirklich unabhängige Baufinanzierungsberatung zu definieren, hat der Gesetzgeber in § 34 i Abs. 5 GewO den Honorar-Immobiliardarlehensberater gesetzlich geregelt.
Unternehmen, die eine unabhängige Baufinanzierungsberatung anbieten oder als unabhängiger Berater auftreten (Honorar-Immobiliardarlehensberater)
- müssen für Ihre Empfehlungen für oder gegen einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
oder eine entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfe eine hinreichende Anzahl von
entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen heranziehen und - dürfen vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annehmen und von ihm in keiner Weise
abhängig sein.
Dadurch werden Interessenskonflikte vermieden. Die Honorarberatung Bodensee ist seit 20.03.2017 im Immobiliardarlehensvermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-W-143-MPSL-61 als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert. Damit dokumentieren wir unsere klare Ausrichtung auf eine unabhängige Beratung und Betreuung unserer Mandanten. Wir konzentrieren uns auf hohe Beratungsqualität und dienen ausschließlich den Interessen unserer Kunden. Mit unseren ganzheitlichen Baufinanzierungskonzepten planen und unterstützen wir Ihre langfristige Entscheidung für eine eigene Immobilie.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie unsere kostenfreie Servicehotline 0800-34 25 643 an.