In akuten Fällen soll es zukünftig Ehepartnern und Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften auch ohne Vorsorgevollmacht erlaubt sein, sich gegenseitig in medizinischen Behandlungsfragen vertreten zu dürfen, falls einer von ihnen nicht in…
In akuten Fällen soll es zukünftig Ehepartnern und Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften auch ohne Vorsorgevollmacht erlaubt sein, sich gegenseitig in medizinischen Behandlungsfragen vertreten zu dürfen, falls einer von ihnen nicht in…