Honorar-Anlageberatung - provisionsfrei und unabhängig

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„Die Erfahrung hat gezeigt: Provisionsbasierte Beratung kann Fehlanreize setzen“, erklärte das Bundesfinanzministeriums bereits Ende 2012. „Anleger wurden oftmals schlecht beraten und Risiken bestimmter Produkte verschleiert.“ Das neue Gesetz zur Honorar-Anlageberatung stärkt eine unabhängige Beratung durch Honorar-Berater, da diese keine Provisionen einbehalten dürfen.

Die Honorar-Anlageberatung ist gesetzlich definiert. Für die Honorar-Anlageberatung gelten Anforderungen, die weit über die der herkömmlichen Anlageberatung hinausgehen. Folgende Anforderungen stellt der Gesetzgeber an den Honorar-Anlageberater

 

  • komplette Unabhängigkeit von sämtlichen Produktanbietern
  • striktes Provisionsannahmeverbot  
  • breit gestreute Angebotspalette auf Basis eines Marktüberblicks
  • Verbot von Festpreisgeschäften  
  • unverzügliche und ungeminderte Erstattung von unvermeidbaren Bestandsprovisionen
  • Eintragung im Honorar-Anlageberaterregister

 

Das neue Gesetz stärkt eine unabhängige Beratung durch Honorar-Berater, da diese keine Provisionen einbehalten dürfen. Die Bundesregierung will damit Berater fördern, die mit einem Honorar durch den Kunden vergütet werden. Dadurch sollen Honorarberatungen als Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis vorangetrieben werden. Durch das neue Gesetz ist nun auch das Berufsbild des Honorar-Anlageberaters gesetzlich definiert.

Ziel der Neuregelung ist es, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie Anlageberatung vergütet wird. Dem Kunden soll klar werden, wer für die Beratung zahlt, damit er bewusst zwischen der provisionsgestützten Anlageberatung und der nicht provisionsgestützten Honorar-Anlageberatung wählen kann. Derzeit dominiert in Deutschland die provisionsgestützte Anlageberatung. Dabei wird der Anlageberater von den Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte vergütet. Dieser Zusammenhang und insbesondere die Höhe der Vergütung für provisionsgestützte Anlageberatung ist jedoch vielen Kunden trotz der gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen nicht bekannt.

 

Die Honorar-Anlageberatung (§ 93 Abs. 1 WpHG) zu Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Honorar-Anlageberater gemäß § 2 Abs. 10 KWG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an.  Die NFS ist ein selbstbestimmtes Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.

Die NFS Netfonds Financial Service GmbH ist als Finanzdienstleistungsinstitut in das öffentliche Register eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet geführt wird. Das Register können Sie einsehen auf www.bafin.de

Wir sind als vertraglich gebundener Honorar-Anlageberater der NFS in das öffentliche Register eingetragen, das von der NFS im Internet geführt wird. Das Register können Sie einsehen auf www.nfs-netfonds.de

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