Die wesentlichen Eckpunkte der Betriebsrentenreform ab 2018

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2018 soll die Betriebsrentenreform in Kraft treten.  Der aktuelle Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält wesentliche Änderungen. Arbeitgeber müssen nicht mehr für Garantiezusagen der Versicherer haften. Zudem gibt es vermehrt steuerliche Anreize.

Die wesentlichen Eckpunkte der Betriebsrentenreform ab 2018

Förderung von Geringverdienern

Bieten Arbeitgeber Arbeitnehmern mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.000 Euro monatlich eine Betriebsrente an, erhalten sie 30 Prozent von Beiträgen, die zwischen 240 und 480 Euro rangieren. Das sind also 72 bis 144 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird von der Lohnsteuer abgezogen.

Verbesserung der steuerlichen Förderung

In Zukunft können bis zu 7 Prozent der Arbeitgeber-Zahlungen von der Steuer freigestellt werden.

Änderungen bei der Riester-Rente

Die Grundzulage für die Riester-Rente steigt von 154 auf 165 Euro.

Zielrente

In Tarifverträgen soll künftig vereinbart werden können, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer nur noch die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zusagen. Das entlässt die Arbeitgeber aus der Haftung. Ferner ist es möglich, dass Versorgungseinrichtungen keine Garantien oder Mindestleistungen mehr versprechen. Im Gegenzug müssen Arbeitgeber aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Pensionseinrichtung zahlen.

Einführung des Opt-out-Verfahrens

Die Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, alle Mitarbeiter automatisch in die bAV einzubeziehen. Will ein Mitarbeiter nicht mitmachen, dann muss er sich aktiv dagegen entscheiden (Opt-out).

Grundsicherung

In Zukunft sollen Rentenansprüche aus Betriebs- oder Riester-Renten bis zu monatlich 200 Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn man über eine Betriebs- oder Riester-Rente vorgesorgt hat und im Alter trotzdem auf Grundsicherung angewiesen ist.

Die wesentlichen Eckpunkte der Betriebsrentenreform ab 2018