Aufklärung bei Währungskrediten

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Vor der Gewährung eines Fremdwährungsdarlehen müssen Banken ihre Kunden umfassend aufklären. Erfolgt dies nicht, muss die Bank die Wechselkursverluste tragen – und nicht der Verbraucher.

Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Bankkunden vor Abschluss eines Fremdwährungskredits alle relevanten Informationen zu übermitteln. "Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine Fremdwährung lautet, muss es dem Kreditnehmer Informationen zur Verfügung stellen, die ausreichen, um ihn in die Lage zu versetzen, eine umsichtige und besonnene Entscheidung zu treffen", erklärt der EuGH in seiner Entscheidung vom 20. September.

Das Wechselkursrisiko muss klar dargestellt werden
Der Kreditnehmer muss also laut EuGH klar darüber informiert werden, dass er sich durch den Abschluss eines auf eine ausländische Währung lautenden Kreditvertrags einem Wechselkursrisiko aussetzt, das er im Fall einer Abwertung der Währung, in der er sein Einkommen erhält, eventuell schwer wird tragen können. Zum anderen muss das Kreditinstitut die möglichen Änderungen der Wechselkurse und die Risiken des Abschlusses eines Fremdwährungskredits insbesondere dann darlegen, wenn der den Kredit aufnehmende Verbraucher sein Einkommen nicht in dieser Währung erhält.

Bank könnte Wechselkursrisiko des Darlehens zu tragen haben
Damit verschärft der EuGH die Aufklärungspflichten bei Fremdwährungskrediten insbesondere hinsichtlich des Wechselkursrisikos. Die Bank hat anhand der Informationen gegenüber dem Verbraucher sicherzustellen, dass diesem die Tragweite der möglichen finanziellen Folgen des Fremdwährungskredits deutlich und nachvollziehbar verdeutlicht wird. Unterbleibt dies beziehungsweise werde der Verbraucher nur unzureichend informiert, könne dies dazu führen, dass die Bank das Wechselkursrisiko des Darlehens zu tragen habe.

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