Investmentsteuerreform - Änderungen ab 2018

Ab 1. Januar 2018 müssen in Deutschland aufgelegte offene Publikumsfonds auf bestimmte Erträge erstmals Steuern direkt aus dem Fondsvermögen zahlen. Auch für die Besteuerung der laufenden Erträge und der Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen gelten neue Regeln.
Die wichtigsten Fakten zur Steuerreform auf einen Blick :
- Ab 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte inländische Erträge
Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen. Das ist neu -
denn bislang werden nur die Anleger besteuert, aber nicht deutsche Fonds.
- Versteuern müssen die Fonds künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem
Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen
- Für Privatanleger steigt die Steuerbelastung unterm Strich kaum. Sie erhalten einen Ausgleich
über Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich
nach der Art des Fonds.
- Fondsanleger, die keine Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen und damit nicht von
Steuerfreistellungen profitieren, zahlen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums im
Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.
- Der Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, fällt ab 1 Januar 2018
weg. Für die meisten Privatanleger werden die Folgen des Wegfalls durch einen Freibetrag von
100.000 Euro aber deutlich abgemildert.
- Der Wegfall des Bestandsschutzes ist kein Grund für Anleger, die Alt-Anteile noch vor 2018
zu verkaufen. Im Gegenteil : Wer die Anteile bis dahin verkauft, verschenkt zumindest Teile des
Freibetrags von 100.000 Euro.
Link zur BVI-Publikation : investmentsteuerreform-kompakt-aenderungen-ab-2018
Investmentsteuerreform – Änderungen ab 2018