Verwahrentgelt kommt !

Immer mehr Banken belasten hohe Kundeneinlagen von Unternehmen oder vermögenden Privatkunden mit einem Verwahrentgelt auf das jeweilige Guthaben. Dieses Verwahrentgelt entspricht einem Strafzins für angelegte Gelder und orientiert sich an der Einlagenfazilität der Europäischen Zentralbank, die aktuell minus 0,50 Prozent beträgt.

Einführung von Verwahrentgelten für hohe Kundeneinlagen bei Banken

Die anhaltende Niedrigzinsphase zwingt immer mehr Banken zur Berechnung von negativen Einlagezinsen auf hohe Kundeneinlagen. Diese Strafzinsen werden Verwahrentgelt genannt und orientieren sich an der Einlagenfazilität der Europäischen Zentralbank. Der Zinssatz der Einlagefazilität beträgt derzeit minus 0,50 Prozent. (Stand : 01.03.2021)

Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Kapitalüberlassung ein (Verwahrentgelt), stellen diese keine steuerpflichtigen Zinsen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) dar, da sie nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Kapitalüberlassungsentgelt gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich um eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten bereits vom Sparer-Pauschbetrag erfasst sind.

Für die betroffenen Kapitalanleger stellt sich die Frage, wie mit der negativ verzinsten Liquiditätsreserve zukünftig umgegangen werden soll. Während die Inflationsrate mittlerweile über 1,7 % liegt (Stand : 01.03.2021) drohen den Cash-Reserven Abzüge von -0,50 % p.a. Die Realverzinsung der Liquidität liegt damit bei minus 2,20 % p.a., d.h. unter Einbezug des Kaufkraftverlusts bleibt ein sattes Minus. Allerdings gibt es gute und sichere Alternativen - auch für gewerbliche Kunden. Es besteht Handlungsbedarf - sprechen Sie uns an.

Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungsansätze für Ihre Kapitalanlage. Da wir als Honorar-Anlageberater nach § 31 Abs. 4c WpHG keinerlei offene und verdeckte Abschluss- und Vertriebskosten vereinnahmen dürfen, (d.h. keine Ausgabeaufschläge, keine Bestandsprovisionen, keine Kickbacks…etc.) können wir Ihnen eine unabhängige und ausschließlich an Ihren Interessen orientierte Anlageberatung garantieren.

Verwahrentgelt kommt !
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