Baukindergeld - jetzt beantragen !

Ab 18. September 2018 können Anträge auf Baukindergeld gestellt werden. Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro je Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Baukindergeld wird rückwirkend ab 01.01.2018 gezahlt - entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung.

Ab 18. September 2018 können Anträge auf Baukindergeld gestellt werden. Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen :
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  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten
  • Ihr neues Zuhause ist zum Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung oder des Erhalts der Baugenehmigung Ihre einzige Wohnimmobilie
  • Ihr neues Eigenheim befindet sich in Deutschland

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Höhe des Baukindergeldes

Anzahl Kinder Pro Jahr max. Haushaltseinkommen
1 Kind 1.200 Euro 90.000 Euro
2 Kinder 2.400 Euro 105.000 Euro
3 Kinder 3.600 Euro 120.000 Euro
4 Kinder 4.800 Euro 135.000 Euro
5 Kinder 6.000 Euro 150.000 Euro

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Baukindergeld - weitere Voraussetzungen

  • Es muss sich um einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland handeln.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen übersteigt nicht 90.000 € (Familie mit einem Kind). Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Eine Zwei-Kind-Familie ist damit antragsberechtigt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 105.000 €. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der 2 Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
  • Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
  • Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie. Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Anspruchsberechtigt sind die Eltern. Die berücksichtigungsfähigen Kinder wohnen im geschaffenen Wohneigentum und der Antragsteller oder die Antragstellerin beziehen das Kindergeld oder erhalten einen Kinderfreibetrag. Nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung vorgelegt werden.
  • Für das Baukindergeld stehen Bundesmittel in festgelegter Höhe zur Verfügung. Die Zuschuss wird so lange zugesagt, wie Mittel vorhanden sind. Sobald der Antrag bei der KfW gestellt ist, ist das Baukindergeld bis zur finalen Prüfung durch die KfW reserviert.

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Wie funktioniert die Antragstellung ?

  • Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nicht im Vorfeld, sondern erst nachdem Sie eingezogen sind.
  • Wenn Sie eingezogen sind, melden Sie sich in Ihrer Gemeinde an. Die Meldebestätigung brauchen Sie später, um Ihr Einzugsdatum nachzuweisen.
  • Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal und stellen Sie Ihren Antrag online und weisen Sie Ihre Identität nach. Halten Sie unbedingt die Antragsfrist ein :
Einzugsdatum Antrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018 ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Meldebestätigung Ihrer Gemeinde)
  • Sie erhalten eine Nachricht per EMail, sobald Sie Ihre Nachweise hochladen können. Das wird frühestens Ende März 2019 sein. Dann haben Sie 3 Monate Zeit dafür.
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    Folgende Nachweise werden benötigt
    Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres
    Meldebestätigung Ihrer Gemeinde
    aktueller Grundbuchauszug
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  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise erhalten Sie von der KfW eine Auszahlungsbestätigung. In der Auszahlungsbestätigung finden Sie den Termin für die erste Auszahlung. Kalkulieren Sie eine lange Bearbeitungszeit ein, da bis Mitte 2019 viele Anträge und Nachweise gestellt werden.
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  • Sie erhalten 10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind, wenn Sie so lang in Ihrem Eigenheim oder in Ihrer Eigentumswohnung wohnen. Sofern Sie ausziehen oder Ihr Haus verkaufen oder vermieten, dann sind Sie verpflichtet, die KfW umgehend zu informieren. Sie erfüllen dann die Förderbedingungen nicht mehr und können keine weiteren jährlichen Auszahlungen mehr erhalten.
Baukindergeld – jetzt beantragen !
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