Schutz von Mietern vor Corona-Folgen

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Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 einen weitreichenden Schutz von Mietern vor Folgen der Corona-Krise beschlossen. Wer aufgrund der Corona-Pandemie nachweislich seine Miete nicht zahlen kann, dem darf vom Vermieter nicht gekündigt werden. Es gilt ein Miezahlungsaufschub während des Zeitraums vom 1. April bis 30. Juni 2020. Auch die Versorgung mit wichtigen Grundleistungen wie Telefon und Internet, Wasser und Strom darf nicht unterbrochen werden.

Schutz von Mietern und Sicherstellung der Grundversorgung

Das Bundeskabinett hat am Montag einen weitreichenden Schutz von Mietern und Pächtern vor Folgen der Corona-Krise beschlossen. Danach darf Mietern, die nachweislich wegen der Corona-Pandemie ihre Miete nicht zahlen können, nicht gekündigt werden. Es soll zudem ein Mietzahlungsaufschub für Wohn- und Gewerbeimmobilien während des Zeitraums vom 1. April bis 30. Juni 2020 gelten. Im Grundsatz bleiben die Mieter aber zur Zahlung verpflichtet. Sie haben bis Ende Juni 2022 Zeit, die ausstehende Summe zu begleichen.

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub bei Darlehensverträgen. Wer aufgrund von Verdienstausfällen kurzfristig nicht zahlen und Hilfen nicht rechtzeitig erhalten kann, dem darf ab sofort nicht gekündigt werden. Auch die Versorgung mit wichtigen Grundleistungen, wie Telefon, Internet oder Wasser und Strom muß ununterbrochen gewährleistet sein. Die Unternehmen müssen ihren Kunden nun deutlich mehr Zeit für die Zahlungen geben.

 

Schutz von Mietern vor Corona-Folgen
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