Kapitalmarktüberblick - Ausgabe 01-2020

Das erste Quartal 2020 wird in die Börsen- und Wirtschaftsgeschichte eingehen. In noch nie dagewesener Geschwindigkeit sind die Aktien abgestürzt und in noch nie dagewesener Größenordnung stemmen sich Regierungen und Notenbanken gegen eine aufgrund des Coronavirus drohende schwere Wirtschaftskrise.  Lesen Sie hierzu unseren Kapitalmarktüberblick für das 1. Quartal 2020.

Kapitalmarktüberblick für das erste Quartal 2020

Ein Virus namens Corona - im Fachjargon auch COVID 19 genannt - konfrontiert uns alle mit einer nie dagewesenen Situation. Im Februar 2020 sah es noch danach aus, dass es sich lediglich um eine lokale Krise in China handelt. Entsprechend haben die Kapitalmärkte sehr positiv auf die rückläufigen Infektionszahlen aus China reagiert. Zu früh, wie wir heute wissen. Das Virus hat sich nun über Wochen rund um den Globus ausgebreitet. Die Reaktion der Finanzmärkte war eindeutig und heftig. Die globalen Aktienmärkte sind noch nie so schnell und so deutlich gefallen.

Das Risiko ist zurück an den Kapitalmärkten - wohl dem, der dies in seinen Risikobetrachtungen richtig berücksichtigt hat. Wir empfehlen eine sukzessive Einstiegsstrategie in mehreren Teiltranchen zur Erhöhung der Aktienquote im Globalportfolio, während vermutlich noch mehrerer Quartale mit turbulenten Kapitalmärkten. Vor allem die noch nicht absehbaren Folgen für die globale Wirtschaft werden uns noch länger beschäftigen, selbst wenn die medizinischen Folgen der Corona-Pandemie absehbar und beherrschbar werden. Die Rückkehr zur Normalität, und damit die Wiederaufnahme des wirtschaftlichen und privaten Lebens in gewohnter Form, wird über die weitere Börsenentwicklung entscheiden. Noch ist nicht ausgemacht, ob sich die wirtschaftliche Erholung in einer V- oder einer U-Kurve - oder schlimmstenfalls in einer L-Kurve vollzieht. Lesen Sie mehr dazu im Kapitalmarktüberblick I-2020.

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Quartalsbericht I-2020 - Honorarberatung Bodensee

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Die Honorarberatung Bodensee ist als Honorar-Anlageberatungsgesellschaft im deutschen Bodenseeraum tätig. Der Honorar-Anlageberater darf gesetzlich verpflichtet keinerlei Zuwendungen des Produktgebers (d.h. keinerlei Ausgabeaufschläge, keine Abschluss- und Bestandsprovisionen, keine internen Kick-Backs...etc.) erhalten und wird stattdessen ausschließlich direkt vom Anleger entlohnt. Dies führt zu einer unabhängigen und ausschließlich dem Anleger dienenden Beratung und Betreuung und in der Folge zu deutlich besseren Anlageergebnissen. Die Honorarberatung Bodensee verfolgt in der Depotberatung und -betreuung einen streng wissenschaftlichen Ansatz.

Die Honorar-Anlageberatung (§ 93 Abs. 1 WpHG) zu Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Honorar-Anlageberater gemäß § 2 Abs. 10 KWG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an.  Die NFS ist ein selbstbestimmtes Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.

Die NFS Netfonds Financial Service GmbH ist als Finanzdienstleistungsinstitut in das öffentliche Register eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet geführt wird. Das Register können Sie einsehen auf www.bafin.de

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Kapitalmarktüberblick – Ausgabe 01-2020