Versicherer werden zunehmend kreativ, wenn es darum geht, gutverzinste kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungsverträge zu beenden. ABER : Führen Sie Ihre alten Kapitalversicherungen mit hoher Garantieverzinsung unverändert weiter.
Kapitalmarktüberblick – Ausgabe 01-2017
Der Start in 2017 war für Anleger besonders erfolgreich. Die Aktienmärkte haben die Rallye des vergangenen Jahres fortgesetzt. Die Zentralbanken haben so reagiert, wie es die Märkte erwartet haben. Die…
Erbschaftssteuerreform – Neuregelungen für Erben von Firmenvermögen
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftssteuer beigelegt. Am 23.09.2016 stimmten Bundesrat und Bundestag dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.07.2016 in…
Kapitalversicherung widerrufen und Tausende Euro Mehrauszahlung erzielen
Lebens- und Rentenversicherungen (klassisch und fondsgebunden), die zwischen 01.01.1995 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden und noch laufen oder nach dem 01.01.2004 gekündigt wurden, sollten auf Formfehler bei der Widerspruchsklausel geprüft werden.