Altverträge mit guter Garantieverzinsung - aufgepasst !

Versicherer werden zunehmend kreativ, wenn es darum geht, gutverzinste kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungsverträge zu beenden.  ABER : Führen Sie Ihre alten Kapitalversicherungen mit hoher Garantieverzinsung unverändert weiter.

Als Honorarberater erleben wir ja eine ganze Menge. Neuerdings stellen wir fest, daß Versicherungsgesellschaften scheinbar Ihre Verkäufer zu den Kunden schicken, um für den Versicherer teure und gutverzinste Lebens- und Rentenversicherungsverträge in schlechter verzinste Kapitalversicherungen umzuwandeln.

Im Rahmen der "Umwandlung" fallen sogar keine Abschluss- und Vertriebskosten an. Dies ist aber auch gar nicht nötig, denn ein "Umtausch" einer Kapitalversicherung mit einer Garantieverzinsung von bspw. 3,50 % p.a. in eine neue Kapitalversicherung mit einer Garantieverzinsung von 0,90 % p.a. ist ein gutes Geschäft für den Versicherer. Der Versicherer senkt damit seine Garantiezinsverpflichtung im Beispiel um 2,60 % p.a. für die gesamte Restlaufzeit und teilweise auch für eine mögliche Verrentungsdauer des Altvertrags. Gleichzeitig rechnet er den Altvertrag zum kundenseitig sehr nachteiligen Rückkaufswert der Versicherung ab.

Sie wollen wissen, welcher Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Ihre kapitalbildene Lebens- bzw. Rentenversicherung gilt ? Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wandeln Sie eine Kapitalversicherung, die 1998 abgeschlossen wurde in 2017 in einen Neuvertrag um, dann verlieren Sie die Garantieverzinsung von 4,00 % p.a. und erhalten dafür eine Garantieverzinsung von 0,90 % p.a.
(siehe folgende Tabelle)

VertragsabschlussGarantiezins
01/1942 bis 06/1986 3,00 % p.a.
07/1986 bis 06/19943,50 % p.a.
07/1994 bis 06/2000 4,00 % p.a.
07/2000 bis 12/2003 3,25 % p.a.
01/2004 bis 12/2006 2,75 % p.a.
01/2007 bis 12/20112,25 % p.a.
01/2012 bis 12/2014 1,75 % p.a.
01/2015 bis 12/2016 1,25 % p.a.
ab 01/2017 0,90 % p.a.

Offensichtlich wird der Versicherungsvertrieb intern mit Anreizen in Form von Entlohnung versorgt, um dem Versicherer dabei zu helfen, sich der teuren Altverträge zu entledigen. Hierbei wird das Vertrauen des Kunden in seinen Berater sträflich mißbraucht, um ihm ein nachteiliges Umtauschgeschäft vorzuschlagen. Gleichzeitig bemüht sich der Versicherer, diesen Nachteil gut zu verbergen.

Liegen Ihnen Angebote von Finanzdienstleistern vor, die Sie nicht bewerten können, dann nutzen Sie unseren Quick-Check. Lassen Sie sich doch helfen ! Rufen Sie uns unter 0800-342 5643 an und holen Sie sich eine fachkundige zweite Meinung !

Altverträge mit guter Garantieverzinsung – aufgepasst !