Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am 21.02.2017 – Az.…
Bausparkassen haben kein Recht zuteilungsreife Altverträge zu kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Laut Urteil können Bausparkassen Verträge nur nach einer vollständigen Ansparung der Bausparsumme kündigen.