BGH-Urteil zur Kündigung von Bausparverträgen

BGH-Urteil zur Kündigung von Bausparverträgen

Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am 21.02.2017  – Az.…

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Kündigung von Bausparverträgen unzulässig

Kündigung von Bausparverträgen unzulässig

Bausparkassen haben kein Recht zuteilungsreife Altverträge zu kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Laut Urteil können Bausparkassen Verträge nur nach einer vollständigen Ansparung der Bausparsumme kündigen.

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