Banken dürfen Prämiensparverträge kündigen

Banken dürfen Prämiensparverträge kündigen

Banken dürfen Prämiensparverträge kündigen – BGH (Az. XI ZR 345/18)  

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Bausparkassen testen weitere Kündigungsgründe

Bausparkassen testen weitere Kündigungsgründe

Bausparkassen testen weitere Kündigungsgründe für Bausparverträge, die weniger als zehn Jahre zuteilungsreif sind. Begründet wird dies bspw. damit, dass die Geschäftsgrundlage zwischen der Bausparkasse und dem Kunden gestört sei.  

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