Banken dürfen Prämiensparverträge kündigen – BGH (Az. XI ZR 345/18)
Bausparkassen testen weitere Kündigungsgründe
Bausparkassen testen weitere Kündigungsgründe für Bausparverträge, die weniger als zehn Jahre zuteilungsreif sind. Begründet wird dies bspw. damit, dass die Geschäftsgrundlage zwischen der Bausparkasse und dem Kunden gestört sei.