BGH kippt Gebühren für Bauspardarlehen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die früher von vielen Banken erhobene Gebühr für Bauspardarlehen gekippt. Darlehensgebühren dienen allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürfen deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden.

Gebühren für Bauspardarlehen sind unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die früher von vielen Banken erhobene Gebühr für Bauspardarlehen gekippt. Darlehensgebühren dienen allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürfen deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Welche Kunden Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren von bis zu zwei Prozent der Kreditsumme haben ist noch unklar.

Im vorliegenden Fall hatte die Bausparkasse Schwäbisch-Hall neben der Abschlussgebühr und den Zinsen für ein Bauspardarlehen bei Auszahlung des Kredits zusätzlich noch eine Darlehensgebühr von zwei Prozent der Kreditsumme verlangt. Der Bankensenat des BGH vertrat die Ansicht, dass diese Gebühr allein der "Abgeltung" des Verwaltungsaufwands der Bausparkassen diene. Die Bausparkassen dürfen die somit im Eigeninteresse erhobenen Gebühren allerdings nicht auf ihre Kunden abwälzen.

Der BGH hatte bereits 2014 mit diesem Argument Verbraucherkreditgebühren von Banken für unzulässig erklärt. Gegen die Darlehensgebühr klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

BGH kippt Gebühren für Bauspardarlehen