Vertragsfehler schaffen neue Widerrufschance bei Immobilienkrediten

Auch in Wohnimmobilienkreditverträge diverser Banken und Bausparkassen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden,  haben sich formale Fehler eingeschlichen. Damit haben Besitzer von Verträgen aus den Jahren 2010 bis 2016 eine weitere Widerrufschance in der Hand.

Vertragsfehler schaffen neue Widerrufschance bei Immobilienkrediten

Der neue Widerrufsjoker bezieht sich auf Darlehensverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Diesmal hakt es nicht allein bei den Widerrufsinformationen, die häufig nicht den Mustervorlagen des Gesetzgebers entsprechen, auch bei den sogenannten Pflichtangaben für Verbraucher gibt es viele Lücken.

Typische Fehler
Analog zu den Altverträgen führen diese Fehler dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Kunden können damit das Darlehen praktisch jederzeit kündigen, auch Jahre nach der Unterschrift unter den Vertrag. Dieser neue Joker ist zudem nicht von dem Gesetz der Regierung betroffen und damit unbefristet. Selbst fehlerhafte Immobiliendarlehen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, lassen sich widerrufen – wenngleich nicht ewig: Für diese Verträge erlischt das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 14 Tagen ab Vertragsschluss.

Die Chance für Kunden steht beispielsweise gut, wenn in den Widerrufsinformationen die Rede von einer "zuständigen Aufsichtsbehörde" ist, die aber gar nicht konkret benannt wird. Oder wenn der Mustertext auch nur um ein einziges Wörtchen wie "dann" verändert wurde und die Bankjuristen eigene Formulierungen wählten. Zu den weiteren häufigsten Mängeln zähle, dass Banken bei den Pflichtangaben vergessen haben, Formalien wie die Höhe des Effektivzinses, die Feuerversicherung und andere Kosten aufzuführen, die insgesamt auf den Kunden zukommen.

Unser Tipp :  Lassen Sie auch Ihre Darlehensverträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, juristisch überprüfen.

 

Vertragsfehler schaffen neue Widerrufschance bei Immobilienkrediten