Unwirksame Kündigungsklausel in Bausparverträgen
Das Landgericht Karlsruhe erklärte im Urteil vom 01.09.2017 die Kündigungsklausel in Bausparverträgen für unzulässig.
Die nun für unwirksam erklärte Kündigungsklausel regelte, daß eine Bausparkasse nach vorheriger Ankündigung einen Bausparvertrag kündigen darf, sofern der Kunde nach einer Laufzeit von 15 Jahren die Voraussetzungen für die Zuteilung des Bauspardarlehens noch nicht erreicht hat oder die Zuteilung nach 15 Jahren noch nicht angenommen hat. Die Formulierung bedeute eine unangemessene Benachteilung der Bausparkunden, erklärten die Richter in ihrem Urteil. (LG Karlsruhe - Az.: 10 O 509/16)
Unwirksame Klausel in Bausparverträgen