Baukindergeld - rückwirkend ab 01.01.2018

Die Bundesregierung plant ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Baukindergeld soll rückwirkend ab 01.01.2018 gezahlt werden, sobald das Gesetz verabschiedet wurde.

Die Bundesregierung plant ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Baukindergeld soll rückwirkend ab 01.01.2018 gezahlt werden, sobald das Gesetz verabschiedet wurde.

Anzahl Kinder Pro Jahr In 10 Jahren
1 Kind 1.200 Euro 12.000 Euro
2 Kinder 2.400 Euro 24.000 Euro
3 Kinder 3.600 Euro 36.000 Euro
4 Kinder 4.800 Euro 48.000 Euro
5 Kinder 6.000 Euro 60.000 Euro

Für eine vierköpfige Familie soll ferner eine Wohnflächenobergrenze von 120 m² gelten - je weiterem Kind kommen zusätzlich 10 m² hinzu. Diese Regelung befindet sich allerdings noch in der Abstimmung.
Am 26.06.2018 haben sich die Spitzen der großen Koalition auf einen Wegfall der Begrenzung auf 120 qm geeignet.

Anzahl der Kinder in der Familie Quadratmeter
1 120 qm
2 120 qm
3 130 qm
4 140 qm
5 150 qm
6 160 qm

Baukindergeld - weitere Voraussetzungen

  • Es muss sich um einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland handeln.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen übersteigt nicht 90.000 € (Familie mit einem Kind). Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Eine Zwei-Kind-Familie ist damit antragsberechtigt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 105.000 €. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der 2 Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen
    durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
  • Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
  • Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie. Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Anspruchsberechtigt sind die Eltern. Die berücksichtigungsfähigen Kinder wohnen im geschaffenen Wohneigentum und der Antragsteller oder die Antragstellerin beziehen das Kindergeld oder erhalten einen Kinderfreibetrag. Nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung vorgelegt werden.
Baukindergeld – rückwirkend ab 01.01.2018
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