Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen

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Durch das Vorauszahlen von privaten Krankenversicherungsbeiträgen können Steuern gespart werden. Zahlen Sie die Krankenversicherungsbeiträge zwei Jahre im Voraus. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind im Zahljahr in voller Höhe absetzbar.

Neben einem attraktiven Beitragsvorteil von bis zu 4 %, lassen sich durch das Vorauszahlen von privaten Krankenversicherungsbeiträgen (PKV) auch noch kräftig Steuern sparen. Sofern genügend Kapital zur freien Verfügung steht, sollten diese Steuervorteile genutzt werden.

Seit dem 01.01.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Zudem sind auch im Voraus gezahlte Beiträge (bis zu 2,5 Jahresbeiträge) noch im Zahlungsjahr abziehbar (§10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG).

Steuerzahler, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten (wie Arbeitnehmer und Beamte) können maximal 1.900€ als Sonderausgaben abziehen. Werden die Beiträge zur Krankenversicherung alleine bezahlt erhöht sich der Maximalbetrag auf 2.800€.

Wird mehr als dieser Höchstbeitrag für die Basiskrankenversicherung bezahlt, können diese trotzdem in voller Höhe abgesetzt werden. Das hat allerdings zur Folge, dass die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise Unfall-, Haftpflicht oder bestimmte Lebensversicherungen unberücksichtigt bleiben.

Zahlen Sie die Krankenversicherungsbeiträge zwei Jahre in Voraus. Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind in dem Zahljahr in voller Höhe absetzbar. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen können dann im Folgejahr bis zum Höchstsatz abgesetzt werden.

Besonders bei privat Krankenversicherten, bei denen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sich wegen der Beiträge zur Basisabsicherung nicht oder nur gering absetzen lassen, lohnt sich dieses Modell.

Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung
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